für den Erste Hilfe Kurs in Abensberg am 08. Juni 2024 sind noch Plätze frei. Die Gebühr beträgt 40,- Euro.
Auch in der Zahnärztlichen Praxis kann es jeder Zeit zu vital bedrohlichen Zwischenfällen kommen. Tritt in der Praxis plötzlich ein Notfall auf, erwartet der Patient ein professionelles Agieren des Arztes. Um ein effektives Notfallmanagement durchführen zu können, müssen sich der Arzt und sein Team regelmäßig fortbilden. Ist ein Notfall eingetreten, sollten bis Eintreffen des Rettungsdienstes Störungen frühzeitig erkannt und notwendige Maßnahmen ergriffen werden, die über Leben und Gesundheit des Notfallpatienten entscheiden können.
Im Rahmen des Kurses werden Grundbegriffe der Diagnostik und Therapie lebensbedrohlicher Zustände aufgefrischt und praktisch geübt. Die Teilnehmer erlernen die Grundlegende Handgriffe eines Defibrillators.
Wir kommen zu Ihnen in die Praxis und halten mit Ihrem Praxisteam ein Notfalltraining ab. Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der Tel.: 0800-5891809 zur Verfügung.
Der zeitliche Umfang dieses Kurses beträgt 4 Stunden.
Für die Fortbildung werden 5 Punkte nach BZÄK/DGZMK vergeben.
Kursgebühr Netto 480,-€ (Oberbayern/ Niederbayern/ Oberpfalz/ Schwaben) pro Zahnarztpraxis bis 13 Teilnehmern.
Kursgebühr Netto 700,-€ (Oberbayern/ Niederbayern/ Oberpfalz/ Schwaben) pro Zahnarztpraxis ab 14 Teilnehmern bis 30 Teilnehmern.
Kursgebühr Netto 550,-€ (Oberfranken/ Mittelfranken/ Unterfranken) pro Zahnarztpraxis bis 13 Teilnehmern.
Kursgebühr Netto 800,-€ (Oberfranken/ Mittelfranken/ Unterfranken) pro Zahnarztpraxis ab 14 Teilnehmern bis 30 Teilnehmern.
Wir führen in den Landkreisen Kelheim, Erding, Regensburg, Dachau, Landshut, Dingolfing, Ebersberg, Ingolstadt, Fürstenfeldbruck, Starnberg, Deggendorf, Passau, Freyung-Grafenau, Rottal-Inn, Straubing und München, in Ihrem Betrieb eine Ersthelfer-Ausbildung durch. Die Kosten können von der Berufsgenossenschaft übernommen werden. Sprechen Sie uns einfach an unter der Tel.: 0800-5891809 oder unter info@sanitaetsschule112.de.
Die Berufsgenossenschaften legen die Notwendigkeit dieser Qualifikation in der BGV A1 wie folgt fest: Das Unternehmen hat dafür zu sorgen, dass mindestens ein Betriebssanitäter zur Verfügung steht, wenn in einer Betriebsstätte mehr als 1500 Versicherte anwesend sind, oder in einer Betriebsstätte 1500 Versicherte oder weniger, aber mehr als 250 Versicherte anwesend sind und Art, Schwere und Zahl der Unfälle den Einsatz von Sanitätspersonal erfordern, auf einer Baustelle mehr als 100 Versicherte anwesend sind.
Die Ausbildung zum Betriebssanitäter dürfen nur von der Berufsgenossenschaft Anerkannte Ausbildungsstätten übernehmen.
Innerhalb von 3 Jahren ist eine Fortbildung von 16 Unterrichtseinheiten erforderlich.
Lehrgangskosten 650.– € pro Teilnehmer für die Betriebssanitäter Grundlehrgang aus den Landkreisen Kelheim, Pfaffenhofen, Landshut, Regensburg, Erding, Ebersberg, Ingolstadt, München, Dachau, Regensburg, Fürstenfeldbruck, Dingolfing, Deggendorf, Passau, Rotall-Inn und Freyung-Grafenau, Rosenheim, Straubing.
Für die Betriebssanitäter Ausbildung im restlichen Bayern fallen höhere Gebühren an.
Die Betriebssanitäter-Lehrgänge finden in Organisation und Durchführung mit der Sanitätsschule Tembaak (www.nteh.de) statt.
Der First Responder ist das Bindeglied zwischen dem Ersthelfer und dem Rettungsdienst.
Folgende Themen werden in dieser Fortbildung vermittelt:
– Krampfanfälle
– Bewußtlosigkeit
– Thermische Notfälle
– Blutungen
– Helmabnahme
– Atemnot
– Schockbekämpfung
– Beatmen mit Larynxtubus
– Reanimation mit AED
– Kinderreanimation
– Kindernotfälle
– Traumamanagement
– Schienen von Brüchen
– Verbrennungen
– Herz-Kreislauf-System
Voraussetzungen zur Teilnahme:
– absolvierter Feuerwehr-Grundlehrgang bzw. THW-Grundlehrgang
Die First Responder Ausbildung für Feuerwehren und THW umfasst insgesamt
80 Stunden Notfallmedizin inkl. Frühdefibrillation.
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 7 Personen.
Lehrgangskosten € 450.– pro Teilnehmer für die First Responder Ausbildung aus den Landkreisen Kelheim, Pfaffenhofen, Landshut, Regensburg, Erding, Ebersberg, Ingolstadt, München, Dachau, Fürstenfeldbruck, Dingolfing, Deggendorf, Passau, Rotall-Inn und Freyung-Grafenau.
Für die First Responder Ausbildung im restlichen Bayern fallen höhere Gebühren an.
Wir kommen zu Ihnen und bilden dort Ihre Kameraden aus.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Tel.: 0170 -446 32 46 zur Verfügung.
Nicht nur bei einer sportlichen Aktivität, sondern in jeder Situation kann es zu einem plötzlichen Herztod kommen. Jemand sackt – meist ohne Vorwarnung – neben Ihnen zusammen. Auf Ansprechen reagiert die Person nicht mehr. Jetzt gilt es, zuerst die Atmung zu kontrollieren. Dazu schiebt man das Kinn des Bewusstlosen möglichst weit nach oben (Überstrecken des Kopfes), öffnet den Mund des Patienten und überprüft ca. 10 sec, ob Atemgeräusche vorhanden sind. Gleichzeitig achtet man darauf, ob Ausatemluft – am besten an der Wange – gefühlt wird und ob sich der Brustkorb bewegt. Ist dies der Fall, wird der Betroffene in die stabilen Seitenlage gebracht. Falls noch nicht geschehen, wird jetzt der Notruf 112 abgesetzt. Ist keine Atmung feststellbar, sollte der Ersthelfer mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung beginnen. Der Patient muss auf einer harten Unterlage liegen (z.B. auf dem Boden), der Oberkörper muss frei sein (evtl. mit einer Schere nachhelfen). Den Ballen einer Hand auf das untere Drittel des Brustbeins (Mitte des Brustkorbs) platzieren, den Ballen der anderen Hand auf die erste Hand aufsetzen. Mit gestreckten Armen wird nun 30 Mal gedrückt, so dass sich der Brustkorb ca. 5-6 cm senkt bzw. hebt. Zur Beatmung schließt man die Nase des Betroffenen, achtet darauf, dass der Kopf weiter überstreckt bleibt, und bläst zwei Mal Luft in den Mund des Bewusstlosen. Im Wechsel wird nun 30 Mal gedrückt, zwei Mal beatmet. Idealerweise kniet man bei diesem Vorgang neben dem Oberkörper des Patienten. Sollte ein Defibrillator (AED) in der Nähe sein, kann dieser auch von einem Laien eingesetzt werden. Die HLW wird so lange durchgeführt, bis idealerweise die Eigenatmung einsetzt oder der Rettungsdienst eintrifft.
Die Weihnachtsmärkte sind vorbei, die Plätzchen gegessen und die opulenten Festtagsmenüs verdrückt: Jetzt heißt es wieder für Bewegung zu sorgen. Viele warten schon gespannt auf eine tragfähige Eisdecke auf dem nächsten Weiher zum Schlittschuhlaufen und Eisstockschießen. Und trotz des Klimawandels gibt es bestimmt wieder Gelegenheiten zum Skilaufen. Bei Unfällen während solcher Winteraktivitäten ist die Gefahr besonders groß, dass es zu gesundheitlichen Einschränkungen durch Unterkühlung kommt.
Um dem vorzubeugen sollte ein Ersthelfer bestimmte Punkte beachten. Wärmeerhaltung ist auch in den warmen Monaten lebensnotwendig, gleiches gilt natürlich besonders bei kalten Temperaturen. Decken oder Jacken sorgen für die Wärmeerhaltung von außen, warme, gezuckerte Getränke erwärmen den Betroffenen von innen. Aber entgegen der landläufigen Ansicht, Alkohol wärmt, darf dieser einem unterkühlten Patienten nicht gegeben werden, da Alkohol die Gefäße weitet und die Unterkühlung weiter beschleunigen würde. Eine Rettungsdecke wird richtig angewandt, wenn die goldene Seite nach außen zeigt (gold zeigt zur Sonne). Die Erwärmung sollte langsam erfolgen, wobei ständig Bewusstsein, Atmung und Körpertemperatur überprüft werden sollte. Der Rettungsdienst ist unter der Notrufnummer 112 zu verständigen, wenn sich trotz der Maßnahmen keine Besserung zeigt.
Die Tage werden wieder wärmer, der Garten bzw. der Balkon wird zum zweiten Wohnzimmer. Nicht nur lästig sondern auch gefährlich ist es, wenn sich ungebetene Besucher, z.B. Wespen und Bienen, über unsere Getränke hermachen.
Kommt es nach einem versehendlichem Verschlucken zum Stich in den Rachenraum, besteht Lebensgefahr. Durch das Anschwellen der Schleimhäute bzw. der Zunge werden die Atemwege verengt und der Betroffene droht zu ersticken. Hier muss schnell gehandelt werden. Um die Schwellung so gering wie möglich zu halten, sollte sofort mit der Kühlung der betroffenen Körperstelle begonnen werden. Dies kann von außen durch einen kalten Umschlag oder Eisbeutel geschehen, aber auch von innen durch das Lutschen eines Speiseeises oder auch eines Eiswürfels. Steht kein Eis zur Verfügung, tragen kalte Getränke ebenfalls zur Linderung bei. Bringen diese Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg und leidet der Patient unter Atembeschwerden, sollte der Notarzt unter der Notrufnummer 112 verständigt werden.