Ab dem 1. Juli 2009 sind Notrufe von Mobiltelefonen in Deutschland nur noch mit einer aktivierten Mobilfunkkarte, der sog. SIM-Karte möglich. Bisher war die Notrufnummer 112 auch ohne SIM-Karte von jedem Mobiltelefon aus erreichbar. Die betriebsbereite Mobilfunkkarte ermöglicht eine eindeutige Identifikation des Karteninhabers, so dass zukünftig Missbräuche besser verfolgt werden können.
Auch im Fall einer Sperrung der Mobilfunkkarte für abgehende, kostenpflichtige Verbindungen oder bei einem fehlenden Guthaben auf einer Prepaid-Mobilfunkkarte kann ein Notruf getätigt werden. Voraussetzung hierfür ist lediglich eine betriebsbereite SIM-Karte. Ist der Aufbau einer Notrufverbindung über den eigenen Mobilfunknetzbetreiber nicht möglich, erfolgt die Herstellung der Verbindung über ein anderes Mobilfunknetz.